Spielen Sie den Berufsweg Ihres Kunden durch!

Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) muss den verschiedenen Phasen des Berufslebens mit guten Bedingungen begegnen. Doch welche sind das? Schauen Sie am besten selbst:

Schüler
Azubis und Studenten
Angestellte
Beamte
Teilzeitkräfte
Selbstständige
Schüler
Schüler haben noch das ganze Berufsleben vor sich. Keiner weiß, was sie im Laufe ihres (Berufs-)Lebens einmal machen werden. Daher ist es für sie besonders wichtig, einen für nahezu alle Lebenswege passenden BU-Schutz zu haben wie die Condor BU ihn bietet. Darüber hinaus haben sie umfassende Optionen wie z. B. unseren Berufsgruppen-Check („BG-Check“), mit dem sie ihre Beiträge senken können. Aber das Beste ist: Bei uns sind Schüler schon Berufstätige, denn wir prüfen Schüler im BU-Fall mit den gleichen Grundsätzen wie Berufstätige.
Azubis und Studenten
Mit der Erhöhungsoption „Berufsstart“ können Azubis und Studenten ihre versicherte BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung mit Aufnahme des Berufes auf einen Schlag auf 80 % des Nettoeinkommens anpassen. Mit dem BG-Check können sie bei Eintritt ins Berufsleben ihre Beiträge senken.
Angestellte
Wenn der Staat ja sagt, sagen wir nicht nein: Haben Angestellte einen unbefristeten Erwerbsminderungsbescheid vorliegen, so reicht dieser als Nachweis für  eine BU-Anerkennung aus – und das ohne Altersbeschränkung.
Beamte
Mit unserer automatisch im Vertrag enthaltenen DU-Klausel profitieren Beamte von einer einfacheren Leistungsprüfung, denn wir richten unsere Entscheidung an der Entscheidung ihres Dienstherrn aus: Versetzt oder entlässt sie dieser aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand, erkennen wir das an und führen
keine eigenen BU-Prüfungen mehr durch.
Teilzeitkräfte
Teilzeitkräfte sind im BU-Fall klar im Nachteil: Sie müssen alleine wegen Ihrer reduzierten Arbeitszeit deutlich schwerer erkranken als Vollzeitkräfte, um zu mindestens 50 % berufsunfähig zu sein. Mit der Teilzeitklausel von der Condor BU wird dieser Nachteil beseitigt: Wir prüfen sie im BU-Fall nicht mit ihren reduzierten Wochenstunden, sondern wir legen die höchste Arbeitszeit zugrunde, die sie während des BU-Vertrags einmal hatten. Somit erreichen sie den erforderlichen 50 %igen BU-Grad deutlich einfacher und haben die gleichen Voraussetzungen wie zuvor als Vollzeitkraft.
Selbstständige
Wenn Selbstständige ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben können und ihre private BU-Rente beantragen wollen, prüft der Versicherer in der Regel erst einmal, ob sie ihren Betrieb so umgestalten könnten, dass sie damit eine Berufsunfähigkeit vermeiden – eine hohe Hürde für Selbstständige! Wir verzichten daher vollständig auf die Prüfung einer möglichen Umorganisation des Betriebs.

Stand 10/2025